Leistungen aus dem BR-Fonds

(gültig – 3 Monate ab Einführung der BR-Umlage – ab 01.12.2013)

Die Leistungen aus dem Fonds werden Angestellten mit einem Dienstverhältnis mit der
TTI Personaldienstleistung GmbH & Co KG gewährt sofern eine Betriebsratsumlage 100% an TTI entrichtet wird. Basis für eine Auszahlung der Leistungsansprüche ist, dass ein entsprechender Antrag beim Betriebsrat (angestellten.br@tti.at) eingebracht wird.

Eine ordnungsgemäße Versteuerung hat ggf. durch den Leistungsempfänger zu erfolgen. Zuschüsse/Leistungen aus dem Regulativ werden nur nach Verfügbarkeit der Mittel gewährt. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch.
 

1.    Soziale Zuwendungen

 

1.1.    Heiratsspende    € 70,-

Voraussetzung ist, dass die Hochzeit nach 1-monatiger Betriebszugehörigkeit erfolgt und die Heiratsurkunde vorgelegt wird. Sind beide Ehepartner Dienstnehmer:innen von TTI, erhält jede/r Dienstnehmer:in diesen Zuschuss.

1.2.    Zuschuss bei Geburt eines Kindes    € 70,-

Voraussetzung ist, dass das Kind nach 1-monatiger Betriebszugehörigkeit von Vater/Mutter geboren wird und die Geburtsurkunde bei der Antragstellung vorgelegt wird. Sind beide Elternteile bei TTI beschäftigt, erhält jeder Elternteil diesen Zuschuss.

1.3.    Jubiläumsspende

Bei Jubiläen werden Jubiläumsgeschenke in Form von Goldmünzen folgender Höhe überreicht:
•    25-jähriges Jubiläum:    ¼ Philharmoniker
•    30-jähriges Jubiläum:    ½ Philharmoniker
•    35-jähriges Jubiläum:    1 ganzer Philharmoniker
•    40-jähriges Jubiläum:    ¼ Philharmoniker

1.4.    Spende bei Pensionierung

Diese Spende, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit, besteht aus einer Goldmünze (Einkaufspreis max. € 500,-), die anlässlich der Pensionierung überreicht wird. Für einen eventuell stattfindenden Abschiedsabend wird ein individueller Zuschuss für den Veranstalter, abhängig von der Anzahl der Teilnehmer:innen, gewährt. 

1.5.    Zuschuss bei Kuraufenthalt    € 70,-

Voraussetzung ist eine einjährige Betriebszugehörigkeit.

1.6.    Unterstützung im Todesfall    € 400,-

Zuschuss für die Angehörigen bei Tod eines/r aktiven Betriebsangehörigen.

1.7.    Lehrabschlussprämie oder Erinnerungsgeschenk    € 100,-

Diese Zuwendung gebührt bei bestandener Lehrabschlussprüfung der/des Betriebsangehörigen. Voraussetzung ist die Vorlage des Zeugnisses.

1.8.    Zuschuss für berufsbezogene Weiterbildung

1.8.1 Abschluss Abendschule mit Matura    € 100,-    

Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist der positive Abschluss und die Vorlage des Zeugnisses.

1.8.2 Ausbildungszuschuss Bfi, Wifi, VHS    20% bzw. max. € 80,- 

Zuschuss zu den Kurskosten für einen berufsbildenden Bfi-, Wifi- oder VHS-Ausbildungskurs, sofern die Kosten nicht von anderer Stelle getragen werden. Voraussetzung ist die Vorlage des Zahlungsnachweises sowie die Vorlage des Abschlusszeugnisses bzw. der Kursbestätigung. Es werden 20% der Kurskosten (bis max. € 80,-) erstattet.

1.9.    Studienbeihilfe    € 100,-

Einmaliger Zuschuss pro Studium das positiv abgeschlossen wurde. Voraussetzung ist die Vorlage der Sponsions-/Promotionsurkunde, Diplome, etc. 

1.10.    Zuwendung aus dem Sozialfonds

Eine finanzielle Zuwendung aus dem Sozialfonds wird ausschließlich bei Schäden durch z.B. Haus-/Wohnungsbrand, Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser), arbeitsbedingte Todesfälle oder andere Schicksalsschläge gewährt.

Falls Dienstnehmer:innen ohne eigenes Verschulden in finanzielle Notlage geraten sind, kann über Antrag der/des Betroffenen eine einmalige Unterstützung gewährt werden. Über die Höhe wird individuell entschieden. 

Entscheidungen, ob und in welcher Höhe eine Zuwendung aus dem Sozialfonds erfolgt, sind Einzelfallentscheidungen die vom Gremium des Betriebsrates getroffen werden. Dieses Gremium besteht aus 6 Personen.

Unterstützungsanträge haben in schriftlicher Form zu erfolgen. Für die Entscheidungsfindung müssen mindestens 3 Personen des Betriebsrats-Gremiums anwesend sein, für die Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit.

kollektive Unfallversicherung
Zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung bei Arbeits- und Wegunfällen (Unfälle auf direktem Weg von oder zur Arbeitsstelle) sind durch eine kollektive Unfallversicherung Schadensfälle aufgrund Arbeits- oder Wegunfällen ab 01.04.2016 höher versichert. Die Versicherungsprämie wird aus dem Sozialfonds finanziert und belastet somit die Angestellten-Beiträge der abgeführten Betriebsratsumlage nicht. 
Schadensfälle wickeln Sie bitte ausschließlich und direkt mit unserem Betreuer bei der Generali Versicherung AG (Leopold-Werndl-Straße 44, 4400 Steyr, Tel.: 07252/53916-34093) ab.

 

2.    Zuwendungen Gesundheit

 

2.1.    Zuschuss für Heilbehelf    25% bzw. max. € 75,- 

Voraussetzung ist eine 3-monatige Betriebszugehörigkeit, sowie die Vorlage der Zahlungsbestätigung mit Namen des Versicherten und Angabe des Krankenkassenanteils und Leistungen von ev. bestehenden Zusatzversicherungen.

Ein kalenderjährlicher Zuschuss wird gewährt für:
•    Zahnersatz/Zahnregulierung
•    Zahnregulierungen für Kinder
Betriebsangehörigen werden für Kiefer- und Zahnregulierungen – nach Abzug der Leistung der Krankenkasse und ev. Leistungen durch bestehende Zusatzversicherungen – die Kosten in Höhe von 25% jedoch maximal € 75,- pro Kalenderjahr für sich selbst und/oder das/die Kind/er (bis zur Vollendung des Pflichtschulalters) vergütet. Diese Regelung ist gültig für alle Rechnungen mit Ausstellungsdatum ab 01.12.2013.

Alle 2 Jahre wird eine Unterstützung gewährt bei:
•    Sehbehelfen
•    Hörgeräten
•    Gelenksmanschetten
Es können 25%, jedoch maximal € 75,- alle 2 Jahre von den Betriebsangehörigen beantragt werden (gilt für alle Rechnungen mit Ausstellungsdatum ab 01.12.2013).

Voraussetzung für einen Heilbehelfszuschuss ist die Vorlage der Rechnung inkl. Krankenkassen- bzw. Versicherungsrückerstattung. Alle Rechnungen müssen auf den Namen der/des Betriebsangehörigen ausgestellt sein.

2.2.    Augenlaserung    € 150,-

Alle 5 Jahre wird eine Unterstützung bei Augenlaserung gewährt (gilt für alle Rechnungen mit Ausstellungsdatum ab 03.03.2016).

2.3.    Impfzuschuss    

Ein Zuschuss wird für folgende Impfungen bzw. Titerbestimmungen gewährt:
•    Hepatitis (Zuschuss pro Impfblock):            € 20.-
•    Polio                            € 10,-
•    Tetanus                            € 10,-
•    Zuschuss zur Hepatitis-Antikörper-Bestimmung („Titer“):     € 10.-

2.4.    Zuschuss Mundhygiene    € 15,-

Kalenderjährlich wird eine Unterstützung bei Mundhygiene gewährt (gilt für alle Rechnungen mit Ausstellungsdatum ab 01.10.2018).

2.5.    Kostenpflichtige Vorsorgeuntersuchung    € 15,-

Kalenderjährlich wird eine Unterstützung bei einer kostenpflichtigen Vorsorgeuntersuchung gewährt (gilt für alle Rechnungen mit Ausstellungsdatum ab 01.01.2024).

3.    Kulturelle Zuwendungen

 

3.1.    Abteilungsabende    € 10,-/Person/Jahr

Der Zuschuss kann einmal kalenderjährlich (nur mit Anwesenheitsliste) in Anspruch genommen werden.

3.2.    Abteilungsausflüge

Der Zuschuss erfolgt einmal kalenderjährlich auf Antrag, die Höhe des Zuschusses wird nach Art und Ausmaß der Veranstaltung individuell festgelegt. 
Bei Autobusfahrten wird pro teilnehmendem DienstnehmerIn ein Zuschuss in Höhe von € 10,- gewährt.

 

4.    Sonstiges

Zuschüsse aus dem Betriebsratsfonds für nicht angeführte Leistungen werden durch jeweiligen Einzelentscheid des Betriebsrates gesondert behandelt.
 

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